1. Angaben
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Inhalt dieses Angebotes beruht auf Informationen des Auftraggebers. Die Objektangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Weitergabe und Kontaktaufnahme
Weitergaben an Dritte sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Susanne Beyer unter Hinweis auf die entstehende Provisionsverpflichtung gestattet. Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz in voller Provisionshöhe, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss gelangt. Die Kontaktaufnahme ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei direkten Verhandlungen der Beteiligten ist auf uns Bezug zu nehmen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
3. Benachrichtigung
Ist dem Empfänger des Angebotes/Objektes bzw. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich innerhalb von drei Tagen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen, woher die Kenntnis des Angebots/Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss.
4. Provisionshöhe
Die Provision beträgt - soweit nicht anders angegeben - für Nachweis und/oder Vermittlung von Seiten des Annehmenden bei Kaufabschluss drei Prozent des Kaufpreises, bei Anmietung gewerblicher Räume, Grundstücke und Pacht drei Monatsleistungen, jeweils zzgl. MWSt., fällig bei Vertragsabschluss. Optionen, Vorkaufs- und Erbbaurechte werden auf gleicher Basis hälftig bewertet. In Zweifelsfällen der Provisionshöhe gilt der im Angebot angegebene Betrag als Rechnungsgrundlage - oder, falls fehlend, die ortsübliche Maklerprovision.
5. Provisionsanspruch
Unsere Provision entsteht für die Vermittlung oder den Nachweis eines Objektes/einer Geschäftsgelegenheit oder eines Käufers/Mieters und ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schliesslich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Dies beinhaltet den Kauf/Miete weiterer Objektflächen sowie die Anmietung/den Erwerb nachbarschaftlicher Objekte des Nachgewiesenen.
Eine Anmietung des nachgewiesenen Objektes ohne den Abschluss eines Vertrages (Verzögerung, Aufschiebung, Unterlassung) gilt durch den Einzug/die Nutzung als Vertragsvollzug und berechtigt ab Einzug/Nutzung zu vollem Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge von Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteilnehmer zur Zahlung der Gesamtprovision verpflichtet, bei dem der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt. Bei Gemeinschaftsgeschäften gilt der jeweils höhere Provisionssatz. Abwicklung und Bezahlung der Provision erfolgen über uns.
6. Unterzeichnung des Angebotes
Die Unterzeichnung des Angebotes bestätigt die Anerkennung/Kenntnis des Nachweises und des vollen Provisionsanspruches, ausser bei zusätzlichem Vermerk und Gegenzeichnung des Anbietenden. Die Anforderung von schriftlichen oder mündlichen Informationen verpflichtet zur Zahlung der vollen Provision bei Zustandekommen eines Vertrages.
7. Maklervertrag
Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns der Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für die volle Provision. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklerauftrag.
8. Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden, die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
9. Salvatorische Klausel
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine unwirksame Bedingung ist durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, so dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.